HAREC: Unterschied zwischen den Versionen

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Die HAREC ist ein Gegenseitsabkommen der Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT), welches regelt, dass die nationalen Amateurfunkausweise (Je nach Land auch ''Amateurfunkzeugnis'' genannt) gegenseitig anerkannt werden, wenn ein bestimmtes Wissens- bzw. Prüfungsniveau erfüllt ist. In den deutschsprachigen Ländern ist dies jeweils jener Fähigkeitsausweis (Amateurfunkzeugnis) der höchsten Klassse.
 
Die HAREC ist ein Gegenseitsabkommen der Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT), welches regelt, dass die nationalen Amateurfunkausweise (Je nach Land auch ''Amateurfunkzeugnis'' genannt) gegenseitig anerkannt werden, wenn ein bestimmtes Wissens- bzw. Prüfungsniveau erfüllt ist. In den deutschsprachigen Ländern ist dies jeweils jener Fähigkeitsausweis (Amateurfunkzeugnis) der höchsten Klassse.
  
== Praktischer Nutzen der HAREC ==
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==Praktischer Nutzen der HAREC==
  
===== Wohnortswechsel ins Ausland =====
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Gestützt auf das HAREC-Abkommen kann bei einem Wohnortwechsel ins europäische Ausland im neuen Land das zugehörige Rufzeichen beantragt werden ohne dass eine Prüfung nochmals abgelegt werden muss.
 
Gestützt auf das HAREC-Abkommen kann bei einem Wohnortwechsel ins europäische Ausland im neuen Land das zugehörige Rufzeichen beantragt werden ohne dass eine Prüfung nochmals abgelegt werden muss.
  
===== Im Urlaub / Auf Geschäftsreise / Auf der Durchreise =====
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Dieses HAREC-Abkommen erlaubt zudem einem Funkamateur, der eine HAREC-kompatiblen Ausweis hat und ein dazugehöriges Rufzeichen seines Wohnort-Landes besitzt, in allen beteiligten Ländern dieses Abkommens Funkbetrieb mit seinem Rufzeichen tätigen zu dürfen ohne dass im Gastland vorgängig eine Genehmigung zu beantragen wäre. Bedingung jedoch ist, dass der Funkamateur in diesem Gastland weder ständig wohnhaft ist noch ein Rufzeichen dieses Gastlandes besitzt.
 
Dieses HAREC-Abkommen erlaubt zudem einem Funkamateur, der eine HAREC-kompatiblen Ausweis hat und ein dazugehöriges Rufzeichen seines Wohnort-Landes besitzt, in allen beteiligten Ländern dieses Abkommens Funkbetrieb mit seinem Rufzeichen tätigen zu dürfen ohne dass im Gastland vorgängig eine Genehmigung zu beantragen wäre. Bedingung jedoch ist, dass der Funkamateur in diesem Gastland weder ständig wohnhaft ist noch ein Rufzeichen dieses Gastlandes besitzt.
  
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*Homepage der [https://www.cept.org/ CEPT]
 
*Homepage der [https://www.cept.org/ CEPT]
 
*Die HAREC ist geregelt in der sogennannten [https://docdb.cept.org/download/e4b9c459-5726/TR61-02.pdf CEPT-Empfehlung TR61-02 (PDF)]
 
*Die HAREC ist geregelt in der sogennannten [https://docdb.cept.org/download/e4b9c459-5726/TR61-02.pdf CEPT-Empfehlung TR61-02 (PDF)]
*ÖVSV-Homepage: [https://oevsv.at/amateurfunk/wie-werde-ich-funkamateur/ Beschreibung der Prüfungszeugnis-Bewilligungsklassen in OE?]
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*ÖVSV-Homepage: [https://oevsv.at/amateurfunk/wie-werde-ich-funkamateur/ Beschreibung der Prüfungszeugnis-Bewilligungsklassen in OE]

Version vom 24. April 2021, 13:52 Uhr

HAREC ist die Abkürzung für "Harmonised Amateur Radio Examination Certificate". Übersetzt auf deutsch heisst dies in etwa: Harmonisiertes Amateurfunkprüfung-Zertifikat.

Die HAREC ist ein Gegenseitsabkommen der Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT), welches regelt, dass die nationalen Amateurfunkausweise (Je nach Land auch Amateurfunkzeugnis genannt) gegenseitig anerkannt werden, wenn ein bestimmtes Wissens- bzw. Prüfungsniveau erfüllt ist. In den deutschsprachigen Ländern ist dies jeweils jener Fähigkeitsausweis (Amateurfunkzeugnis) der höchsten Klassse.

Praktischer Nutzen der HAREC

Wohnortswechsel ins Ausland

Gestützt auf das HAREC-Abkommen kann bei einem Wohnortwechsel ins europäische Ausland im neuen Land das zugehörige Rufzeichen beantragt werden ohne dass eine Prüfung nochmals abgelegt werden muss.

Im Urlaub / Auf Geschäftsreise / Auf der Durchreise

Dieses HAREC-Abkommen erlaubt zudem einem Funkamateur, der eine HAREC-kompatiblen Ausweis hat und ein dazugehöriges Rufzeichen seines Wohnort-Landes besitzt, in allen beteiligten Ländern dieses Abkommens Funkbetrieb mit seinem Rufzeichen tätigen zu dürfen ohne dass im Gastland vorgängig eine Genehmigung zu beantragen wäre. Bedingung jedoch ist, dass der Funkamateur in diesem Gastland weder ständig wohnhaft ist noch ein Rufzeichen dieses Gastlandes besitzt.

Je nach Land gibt es noch besondere Bestimmungen. Diese sind im Anhang 2 der CEPT-Empfehlung TR61-02 (englisch, PDF) nachlesbar. Insbesondere sind spezielle Bestimmungen (z.B. Kenntnisse in Morse erforderlich) dort in den Fussnoten genannt.

HAREC-kompatible Zeugnisse in den deutschsprachigen Ländern

Österreich: Amateurfunk-Prüfungszeugnis

In Österreich ist das "Amateurfunk-Prüfungszeugnis Klasse 1" ein HAREC-kompatibles Zeugnis. Die Amateurfunk-Prüfungszeugnisse Klasse 4 (CEPT Novice) und Klasse 3 (National UKW) sind es hingegegen nicht.

Schweiz: Fähigkeitsausweis

In der Schweiz ist der "Fähigkeitsausweis für den Amateurfunk (CEPT)" ein HAREC-kompatibler Ausweis. Inhaber dieses Ausweises erhalten ein Rufzeichen mit Prefix "HB9" zugewiesen. Das Rufzeichen kann nicht ausgesucht werden, sondern wird von der Behörde zugewiesen (Ausnahmen für VIP vorbehalten, vgl. HB9CN).

Der "Einsteigerausweis für Funkamateure (CEPT Novice)" hingegen genügt den Anforderungen von HAREC nicht. Inhaber dieses Ausweises erhalten ein Rufzeichen mit Prefix "HB3" zugewiesen.

Deutschland: Amateurfunkzeugnis

In Deutschland ist das "Amateurfunkzeugnis Klasse A" ist ein HAREC-kompatibles Zeugnis. Inhaber dieses Zeugnisses können ein Rufzeichen mit Prefix "DA" bis "DR" beantragen, jedoch nicht "DO" (vgl. unten). Das Rufzeichen kann im Rahmen der Verfügbarkeit ausgesucht werden.

Ein "Amateurfunkzeugnis Klasse E " genügt den Anforderungen von HAREC nicht. Inhaber eines Zeugnisses Klasse E können ein Rufzeichen mit Prefix "DO" beantragen.

Liechtenstein: Fähigkeitsausweis

Einwohner des Fürstentums Liechtenstein absolvieren die Amateurfunkprüfung beim Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) nach den identischen Bestimmungen wie sie für Schweizer gelten, und erhalten im Anschluss den Schweizer Fähigkeitsausweis (CEPT) bzw. Einsteigerausweis (CEPT Novice) ausgehändigt.

Der Schweizer Fähigkeitsausweis für den Amateurfunk ist ein HAREC-kompatibler Ausweis. Inhaber dieses Ausweises können in Liechteinstein ein Rufzeichen mit dem Prefix "HB0" beantragen, welches kein "Y" als erstes Zeichen im Suffix hat (vgl. unten). Das Rufzeichen kann im Rahmen der Verfügbarkeit ausgesucht werden.

Der Schweizer Einsteigerausweis für Funkamateure genügt den Anforderungen von HAREC nicht. Inhaber dieses Ausweises können in Liechteinstein ein Rufzeichen, das mit "HB0Y" beginnt, beantragen.

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