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Für Funkamateure in Österreich ist die [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012930 Amateurfunkverordung] rechtlich verbindlich. Sie definiert aufbauend auf den primären oder sekundären Zuweisungen in den Radio Regulations der ITU im Wesentlichen die Frequenzbereiche des Amateurfunks.Darüber hinaus werden Festlegungen zu Leistungen und Bandbreiten, mitunter auch Betriebsarten gemacht. | Für Funkamateure in Österreich ist die [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012930 Amateurfunkverordung] rechtlich verbindlich. Sie definiert aufbauend auf den primären oder sekundären Zuweisungen in den Radio Regulations der ITU im Wesentlichen die Frequenzbereiche des Amateurfunks.Darüber hinaus werden Festlegungen zu Leistungen und Bandbreiten, mitunter auch Betriebsarten gemacht. | ||
− | Wie die Amateurfunkbänder tatsächlich genutzt werden, ist weitgehend den Amateurfunkern selbst überlassen. Diese Nutzung versuchen die Bandpläne der nationalen Amateurfunkvereine, harmonisiert innerhalb der IARU zu koordinieren. Die Bandpläne der Vereine sind Empfehlungen und rechtlich nicht verbindlich. Doch sie ermöglichen, dass Amateure ohne sich gegenseitig zu stören ihr Hobby ausüben können und sie ermöglichen sich auf "Aktivitätsfrequenzen" oder "Anrufkanälen" zu treffen. Die Bandpläne unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung - neue Betriebsarten kommen hinzu, andere werden obsolet. | + | Wie die Amateurfunkbänder tatsächlich genutzt werden, ist weitgehend den Amateurfunkern selbst überlassen. Diese Nutzung versuchen die Bandpläne der nationalen Amateurfunkvereine, harmonisiert innerhalb der IARU zu koordinieren. Die Bandpläne der Vereine sind Empfehlungen und rechtlich nicht verbindlich. Doch sie ermöglichen, dass Amateure ohne sich gegenseitig zu stören ihr Hobby ausüben können und sie ermöglichen sich auch mit exotischen Betriebsarten auf "Aktivitätsfrequenzen" oder "Anrufkanälen" zu treffen. Die Bandpläne unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung - neue Betriebsarten kommen hinzu, andere werden obsolet. |
==Wo finde ich den Bandplan?== | ==Wo finde ich den Bandplan?== |
Version vom 14. Dezember 2021, 11:52 Uhr
Was ist ein Bandplan?
Für Funkamateure in Österreich ist die Amateurfunkverordung rechtlich verbindlich. Sie definiert aufbauend auf den primären oder sekundären Zuweisungen in den Radio Regulations der ITU im Wesentlichen die Frequenzbereiche des Amateurfunks.Darüber hinaus werden Festlegungen zu Leistungen und Bandbreiten, mitunter auch Betriebsarten gemacht.
Wie die Amateurfunkbänder tatsächlich genutzt werden, ist weitgehend den Amateurfunkern selbst überlassen. Diese Nutzung versuchen die Bandpläne der nationalen Amateurfunkvereine, harmonisiert innerhalb der IARU zu koordinieren. Die Bandpläne der Vereine sind Empfehlungen und rechtlich nicht verbindlich. Doch sie ermöglichen, dass Amateure ohne sich gegenseitig zu stören ihr Hobby ausüben können und sie ermöglichen sich auch mit exotischen Betriebsarten auf "Aktivitätsfrequenzen" oder "Anrufkanälen" zu treffen. Die Bandpläne unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung - neue Betriebsarten kommen hinzu, andere werden obsolet.
Wo finde ich den Bandplan?
Das die Bandpläne auf den rechtlich verbindlichen Verordnung aufbauen und auch die einzelnen Amateurfunkvereine unterschiedliche Empfehlungen treffen sind dies je nach Land unterschiedlich:
- Die KW-Bandpläne können auf der ÖVSV-Homepage auf den Seiten des HF-Referatse runtergeladen werden.
- Die UKW-Bandpläne können auf der ÖVSV-Homepage auf der Seite des UKW-Referats runtergeladen werden.
- Die KW-Bandpläne können auf der USKA-Homepage auf der Seite "Frequenzen und Bandpläne" runtergeladen werden.