HAREC

HAREC ist die Abkürzung für "Harmonised Amateur Radio Examination Certificate". Übersetzt auf deutsch heisst dies in etwa: Harmonisiertes Amateurfunkprüfung-Zertifikat.

Die HAREC ist ein Gegenseitsabkommen der Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT), welches regelt, dass die nationalen Amateurfunkausweise (Je nach Land auch Amateurfunkzeugnis genannt) gegenseitig anerkannt werden, wenn ein bestimmtes Wissens- bzw. Prüfungsniveau erfüllt ist. In den deutschsprachigen Ländern ist dies jeweils jener Fähigkeitsausweis (Amateurfunkzeugnis) der höchsten Klassse.


Rechtliche Verbindlichkeit

Die HAREC ist in der sogenannten CEPT-Empfehlung TR 61-02 geregelt. In den einzelnen Staaten erhält eine CEPT-Empfehlung durch Anerkennung bzw. Verbindlichkeitserklärung durch die nationale Kommunikationsbehörde bzw. durch den Gesetzgeber dann die rechtliche Verbindlichkeit. Die CEPT-Empfehlung TR61-02 findet in nahezu allen europäischen Ländern Anwendung. Die einzelnen Länder haben die Möglichkeit, die Anerkennung der HAREC nur unter gewissen Bedingungen (z.B. wenn Morse-Kenntnisse zwingend sind) zu anerkennen. Solche speziellen Bestimmungen sind im Anhang 2 der CEPT-Empfehlung TR61-02 (englisch, PDF) nachlesbar. Es sind dort speziell die Fussnoten zu beachten.

Praktischer Nutzen der HAREC

Wohnortswechsel ins Ausland

Gestützt auf das HAREC-Abkommen kann bei einem Wohnortwechsel ins europäische Ausland im neuen Land das zugehörige Rufzeichen beantragt werden ohne dass eine Prüfung nochmals abgelegt werden muss. Dazu ist im neuen Land ein sogenanntes HAREC-Zertifikat vorzulegen, welches der Funkamateur bei Erhalt des Prüfungszeugnis ebenfalls erhalten hat.

Zu Besuch im Gastland

Dieses HAREC-Abkommen erlaubt zudem einem Funkamateur, der eine HAREC-kompatiblen Ausweis hat und ein dazugehöriges Rufzeichen seines Wohnort-Landes besitzt, in allen beteiligten Ländern dieses Abkommens Funkbetrieb mit seinem Rufzeichen tätigen zu dürfen ohne dass im Gastland vorgängig eine Genehmigung zu beantragen wäre. Bedingung jedoch ist, dass der Funkamateur in diesem Gastland weder ständig wohnhaft ist noch ein Rufzeichen dieses Gastlandes besitzt. Zudem vorbehalten sind spezielle Bedingungen des jeweiligen Gastlandes, welche im Anhang 2 der CEPT-Empfehlung TR61-02 (englisch, PDF) dokumentiert sind.


HAREC-kompatible Zeugnisse in den deutschsprachigen Ländern

Österreich: Amateurfunk-Prüfungszeugnis Klasse 1 (CEPT)

In Österreich ist das "Amateurfunk-Prüfungszeugnis Klasse 1" ein HAREC-kompatibles Zeugnis. Die Amateurfunk-Prüfungszeugnisse Klasse 4 (CEPT Novice) und Klasse 3 (National UKW) sind es hingegegen nicht.

Schweiz: Fähigkeitsausweis für den Amateurfunk (CEPT)

In der Schweiz ist der "Fähigkeitsausweis für den Amateurfunk (CEPT)" ein HAREC-kompatibler Ausweis.

Inhaber eines HAREC-kompatiblen Ausweises erhalten in der Schweiz ein Rufzeichen mit Prefix "HB9" zugewiesen. Das Rufzeichen kann nicht ausgesucht werden, sondern wird von der Behörde zugewiesen (Ausnahmen für VIP vorbehalten, vgl. HB9CN).

Der "Einsteigerausweis für Funkamateure (CEPT Novice)" hingegen genügt den Anforderungen von HAREC nicht. Inhaber dieses Schweizer Einssteigerausweises erhalten in der Schweiz ein Rufzeichen mit Prefix "HB3" zugewiesen.

Deutschland: Amateurfunkzeugnis Klasse A (CEPT)

In Deutschland ist das "Amateurfunkzeugnis Klasse A" ist ein HAREC-kompatibles Zeugnis.

Inhaber dieses HAREC-kompatiblen Zeugnisses können in Deutschland ein Rufzeichen mit Prefix "DA" bis "DR" beantragen, jedoch nicht "DO" (vgl. unten). Das Rufzeichen kann im Rahmen der Verfügbarkeit ausgesucht werden.

Das "Amateurfunkzeugnis Klasse E" genügt den Anforderungen von HAREC nicht. Inhaber eines deutschen Zeugnisses Klasse E können in Deutschland ein Rufzeichen mit Prefix "DO" beantragen. Der Suffix des Rufzeichens kann im Rahmen der Verfügbarkeit ausgesucht werden.

Liechtenstein: Fähigkeitsausweis für den Amateurfunk (CEPT)

Einwohner des Fürstentums Liechtenstein absolvieren die Amateurfunkprüfung beim Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) nach den identischen Bestimmungen wie sie für Schweizer gelten, und erhalten im Anschluss den Schweizer "Fähigkeitsausweis für den Amateurfunk (CEPT)" bzw. den Schweizer "Einsteigerausweis für Funkamateure (CEPT Novice)" ausgehändigt. Der Schweizer "Fähigkeitsausweis für den Amateurfunk" ist ein HAREC-kompatibler Ausweis; der "Einsteigerausweis" ist es nicht.

Inhaber dieses HAREC-komatiblen Ausweises können in Liechteinstein ein Rufzeichen mit dem Prefix "HB0" beantragen, welches kein "Y" als erstes Zeichen im Suffix hat (vgl. unten). Der Suffix des Rufzeichens kann im Rahmen der Verfügbarkeit ausgesucht werden.

Inhaber des Schweizer Einsteigerausweis für Funkamateure (CEPT Novice) können in Liechteinstein ein Rufzeichen, das mit "HB0Y" beginnt, beantragen.


Vergleichbares für CEPT-Novice

Für die CEPT-Novice-Lizenklasse gibt es eine ähnliche europäische Vereinbarung, welche jedoch weniger weitreichend ist.

Mit CEPT-Novice zu Besuch im Gastland

Die ECC-Empfehlung 05(06) des Electronic Communication Commitee der CEPT regelt die gegenseitige Anerkennung eines CEPT-Novice-Ausweises (CEPT-Novice-Zeugnisses) zur Nutzung des Amateurfunks mit dem eigenen Rufzeichen in einem Gastland. Dazu wurde ein minimales Prüfungsniveau vereinbart, welches im ERC-Report 32 des European Radiocommunications Committee der CEPT definiert ist.

Die CEPT-Novice-Lizenklassen in den deutschsprachigen Ländern sind:

Land Name des Prüfungszeugnis Bemerkungen
Österrreich Amateurfunk-Prüfungszeugnis Klasse 4 (CEPT-Novice)
Schweiz Einsteigerausweis für Funkamateure (CEPT-Novice) Rufzeichen mit Prefix HB3
Deutschland Amateurfunkzeugnis Klasse E Rufzeichen mit Pfefix DO
Liechtenstein Schweizer Einsteigerausweis für Funkamateure (CEPT-Novice) Rufzeichen beginnend mit HB0Y
Keine automatische Prüfungsanerkennung bei Wohnortswechsel ins Ausland

Im Gegensatz zur HAREC gibt es keine garantierte Anerkennung des Prüfungszeugnisses, wer ins Ausland umzieht und dort ein Funkamateur-Rufzeichen am neuen Wohnort beantragen möchte. Die nationale Kommunikationsbehörde entscheidet im Einzelfall, ob sie ein solches CEPT-Novice-Prüfungszeugnis akzeptiert oder ob sie den Antragsteller verpflichtet, die Prüfung im neuen Land nochmals neu abzulegen.


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