Kategorie:Remote Stationen: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Remotefunkstelle ist eine Amateurfunkstelle, die von einem Funkamateur fernbedient wird. Remotefunkstellen sind seit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes für Breitbandausbau mit integriertem Amateurfunkdienst gesetzlich geregelt.
 
Eine Remotefunkstelle ist eine Amateurfunkstelle, die von einem Funkamateur fernbedient wird. Remotefunkstellen sind seit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes für Breitbandausbau mit integriertem Amateurfunkdienst gesetzlich geregelt.
  
Hintergrund: Am 8. November 2018 wurde die Telekommunikationsgesetz-Novelle für Breitbandausbau (Nr. 1241/2018) im Rahmen der 885. Sitzung des Bundesrates besiegelt. In diese Novelle wurde auch das Amateurfunkgesetz integriert. Siehe [https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/I/I_00257/index.shtml Telekommunikationsgesetz 2003, Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz u.a., Änderung] und die [https://www.oevsv.at/export/shared/.content/.galleries/pdf-Downloads/20181114-Prasentation-Novelle-TKG-mit-Amateurfunkdienst.pdf Zusammenstellung von Manfred Mauler], [https://www.qrz.com/db/OE7AAI OE7AAI], am 10. November 2018.
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Hintergrund: Am 8. November 2018 wurde die Telekommunikationsgesetz-Novelle für Breitbandausbau (Nr. 1241/2018) im Rahmen der 885. Sitzung des Bundesrates besiegelt. In diese Novelle wurde auch das Amateurfunkgesetz integriert. Siehe [https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/I/I_00257/index.shtml Telekommunikationsgesetz 2003, Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz u.a., Änderung] und die [https://www.oevsv.at/export/shared/.content/.galleries/pdf-Downloads/20181114-Prasentation-Novelle-TKG-mit-Amateurfunkdienst.pdf Zusammenstellung von Manfred Mauler], [https://www.qrz.com/db/OE7AAI OE7AAI], am 10. November 2018.
  
 
Wenn Remotefunk betrieben wird, soll das bei dem Anzeige-/Registrierungsverfahren für die Amateurfunkbewilligung einfach mit angegeben werden. Der Betrieb als Remotefunkstelle ist dann mit Ausstellung der Urkunde zulässig. Damit weiß die Behörde, an welchen Amateurfunkstellen Remotebetrieb gemacht wird.
 
Wenn Remotefunk betrieben wird, soll das bei dem Anzeige-/Registrierungsverfahren für die Amateurfunkbewilligung einfach mit angegeben werden. Der Betrieb als Remotefunkstelle ist dann mit Ausstellung der Urkunde zulässig. Damit weiß die Behörde, an welchen Amateurfunkstellen Remotebetrieb gemacht wird.
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Dies muss allerdings erst in der Verordnung umgesetzt werden.
 
Dies muss allerdings erst in der Verordnung umgesetzt werden.
  
== Mehrbenutzer Systeme ==
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*WebSDR Empfänger [http://www.websdr.org   WebSDR]
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*KiwiSDR Empfänger [http://kiwisdr.com/public/   KiwiSDR]
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*WebSDR Empfänger [http://www.websdr.org WebSDR]
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*KiwiSDR Empfänger [http://kiwisdr.com/public/ KiwiSDR]
  
 
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Version vom 11. März 2021, 15:06 Uhr

Remote Stationen

Eine Remotefunkstelle ist eine Amateurfunkstelle, die von einem Funkamateur fernbedient wird. Remotefunkstellen sind seit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes für Breitbandausbau mit integriertem Amateurfunkdienst gesetzlich geregelt.

Hintergrund: Am 8. November 2018 wurde die Telekommunikationsgesetz-Novelle für Breitbandausbau (Nr. 1241/2018) im Rahmen der 885. Sitzung des Bundesrates besiegelt. In diese Novelle wurde auch das Amateurfunkgesetz integriert. Siehe Telekommunikationsgesetz 2003, Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz u.a., Änderung und die Zusammenstellung von Manfred Mauler, OE7AAI, am 10. November 2018.

Wenn Remotefunk betrieben wird, soll das bei dem Anzeige-/Registrierungsverfahren für die Amateurfunkbewilligung einfach mit angegeben werden. Der Betrieb als Remotefunkstelle ist dann mit Ausstellung der Urkunde zulässig. Damit weiß die Behörde, an welchen Amateurfunkstellen Remotebetrieb gemacht wird.

Anmerkung: Dies muss allerdings erst in der Verordnung umgesetzt werden.

Mehrbenutzer Systeme

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