Remotefunkstellen sind in Österreich zulässig.
Die Begriffsbestimmung findet sich in § 3 Z 44 TKG 2021. Demnach ist eine Remotefunkstelle eine Amateurfunkstelle, die von einem Funkamateur fernbedient wird. § 78a Abs 1 Z 5 regelt, dass im Fall einer Remotefunkstelle die persönliche Anwesenheit des Inhabers der Bewilligung nicht erforderlich ist.